ertet werden gedruckte Verbandsperiodika, Sonderpublikationen bzw. Geschäftsberichte print und digital, sonstige digitale Verbandsmedien, Verbands-Websites, Mitgliederportale, die Social-Media-Präsenz bzw. -Kampagne eines Verbandes, Nachwuchsinitiativen, Podcasts, digitale Events, Leistungen in der Krisenkommunikation sowie crossmediale Imagekampagnen. Es werden auch Verbandsmedien berücksichtigt, die nicht vom Verband selbst, sondern in dessen Auftrag einmalig oder regelmäßig von einem Dienstleister erstellt worden sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter Kategorien.
Die Bewerbung eines Verbands in mehr
